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Reisebedingungen
(Auszug)
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die Fälligkeit von Zahlungen
folgendes: Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k
Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24 Stunden,
schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR
75 nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsschein verlangt werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte 20% des Reisepreises
an.
Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis
bezahlen Sie bitte bis 28 Tage vor Reiseantritt. Die Reiseunterlagen
erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können sich für einzelne
Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben.
Bei Stornierung der kompletten Buchung werden anfallende Gebühren
sofort fällig.
Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen
Sie auch nach Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und
die in Ziffer 18 aufgeführten Stornokosten bei Ihnen geltend machen.
Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter vor Ort
für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und eventuell entstehenden
Schäden eine angemessene Kaution verlangen.
4.Leistungs- und Preisänderungen
4.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden
wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt
anbieten.
4.2
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung
bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder
der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den
Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom
Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie
Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den
Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages
kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für uns verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und
dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im
Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie
unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus
unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen
Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung
uns gegenüber geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an,
können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches
entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte
Pauschale.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich
des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so
entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt
Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen,
wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben
hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir
jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung
der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder
wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir,
so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns
jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge;
b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir
verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die
Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und
Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar
ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering
ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die
dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem
Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal
in Höhe von EUR 15 erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot
keinen Gebrauch machen.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe
verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen
Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz
zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen
unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere
örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen).
Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter
enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen DERTOUR unter der Sammelnummer (0 69)95 88-00 bzw.
unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:
Montag – Freitag 9-18 Uhr MEZ
Samstag (nur Durchwahl) oder
(0 69) 95 88-59 90 (Chef vom Dienst) 9-12 Uhr MEZ
Fax (0 69) 95 88-10 10
Falls erforderlichen schicken Sie ein Telegramm an unsere Kurzanschrift
„derreise“, Frankfurt am Main. Geben Sie bitte in jedem Fall die im
Gutschein/Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten
und die obengenannte Durchwahl an.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften
sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu
unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn
sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
von uns herbeigeführt worden ist, oder
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
12.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100;
übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
12.3 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen
ist. Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung
nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit
den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara
und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung
sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir
in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese
geltenden Bestimmungen. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können
Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können
Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten
Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen
Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651 g
Abs. 2 BGB in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an
dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14.Versicherungen
14.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises
zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters
der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die
Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein
VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit
oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer
verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.
14.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten Reisepreise
keine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV)enthalten. Wenn Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen DERTOUR-Reiseschutzes
der EUROPÄISCHE Reiseversicherung. Er beinhaltet neben der
RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die
Uhr. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein
etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der
Prämie.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben beim einzelnen
Angebot!
Alle Angaben pro Person, sofern unten nicht anders angegeben!
Bitte beachten Sie außerdem: haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen
zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren
dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
Reisepakete bis 90 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises
bis 60 Tage vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
bis 31 Tage vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
ab 30 vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
18.1. Ausschließlich für Flüge
(Angaben für Personen ab 2 Jahre, Werktage = Montag bis Freitag) ab
Ausstellungstag der Flugdokumente, spätestens jedoch ab 21 Werktage
vor Reiseantritt mindestens 150 € (ausser Frühbuchertarif).
18.2. Linienflüge zum Frühbuchertarif
Storno bzw. Umbuchungsgebühren ab 42. Tag vor Reisebeginn oder
nach erfolgter Ticketausstellung 100% des Reisepreises.
18.3. Eintrittskarten
Auf Eintrittskarten zu Konzert-, Theater- oder Sportveranstaltungen, sowie
Startnummern zu Marathonveranstaltungen entfallen 100% Stornogebühren.
Diese können bei Stornierung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr
von 10%) erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf
möglich war. Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten und
Startnummern erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser
Veranstaltungen.
Hinweis
Die vollständigen Reisebedingungen, die wir Ihnen auf Wunsch auch schriftlich zukommen lassen, entnehmen Sie bitte unseren Katalogen „DERTOUR USA Kanada“ Sommer 2005 oder „DER-TOUR Städtereisen“ Sommer 2005.
Veranstalter
DERTOUR GmbH & Co. KG Emil-von-Behring-Straße 660439 Frankfurt am Main
Telefon 069/9588-00
Fax 069/9588-1010
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 28563
Komplementärin:DERTOUR Geschäftsführungs GmbH
Sitz und Amtsgericht
Frankfurt am Main, HRA 44820
Geschäftsführer:
Peter Landsberger (Vorsitzender)
Norbert Fiebig
Gerhard Stamm
(Stand: 10.2002)
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